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Hasslerseit 199124 / 7

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-04-17. Gültig für Aufträge der Hermann Hassler GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hermann Hassler GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über handwerkliche Leistungen in den Bereichen Heizung, Sanitär, Bäder und Klempnerei. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (insbesondere bei unvorhergesehenen Befunden im Altbau) werden gesondert beauftragt und abgerechnet, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Bei Arbeiten nach Aufwand werden die Stundensätze und Materialpreise entsprechend der Preisliste am Tag der Ausführung berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei größeren Aufträgen können Teilrechnungen nach Baufortschritt gestellt werden.

§ 5 Termine

Vereinbarte Termine und Fristen sind einzuhalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Lieferengpässe beim Großhandel oder durch Mitwirkungsverzug des Auftraggebers verschieben die vereinbarten Fristen angemessen. Wir informieren umgehend, wenn mit Verzögerungen zu rechnen ist.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung nimmt der Auftraggeber diese ab. Kleinere Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Die Abnahme wird schriftlich protokolliert, festgestellte Mängel werden darin aufgeführt und mit Behebungstermin versehen.

§ 7 Gewährleistung

Wir leisten Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist für unsere Arbeiten beträgt im Rahmen von Werkverträgen mit Verbrauchern fünf Jahre ab Abnahme, bei Wartungs- und Reparaturleistungen zwei Jahre. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wir haben die Möglichkeit der Nachbesserung.

§ 8 Haftung

Unsere Haftung für Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Einbau in das Gebäude des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Vorbehalt von Wertsicherungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Siegen, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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