BAFA-Förderung für Heizungen 2026: Was geht, was nicht, und wie der Antrag wirklich läuft
Wer im Siegerland 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, kann einen erheblichen Teil der Kosten vom Staat zurückbekommen. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind bei Wärmepumpen möglich, dazu ein zinsgünstiger KfW-Kredit. Klingt gut, ist aber an Fristen, Formulare und Fachunternehmererklärungen gebunden. Wir erklären, was 2026 gilt, wo Menschen Geld liegen lassen, und wie der Antrag in der Praxis wirklich läuft.
1. Was 2026 gefördert wird und was nicht
Die Heizungsförderung in Deutschland läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für einzelne Heizungsanlagen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, für komplette Sanierungspakete und den Ergänzungskredit die KfW. 2026 gelten im Kern die Regeln der novellierten Richtlinie von 2024, die sich über die letzten Jahre eingespielt haben.
Gefördert werden Heizungen, die überwiegend mit erneuerbaren Energien laufen. Konkret:
- Wärmepumpen aller Bauarten: Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Luft-Luft
- Biomasseheizungen, also Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel
- Solarthermische Anlagen, wenn sie als Heizungsunterstützung dienen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieses überwiegend erneuerbar gespeist wird
- Brennstoffzellen und wasserstofffähige Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen
- Hybridheizungen, also Kombinationen aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölbrennwert
Nicht gefördert werden reine Gas- oder Ölheizungen, auch wenn sie modernste Brennwerttechnik haben. Das war bis 2023 anders, ist aber seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht mehr möglich. Wer im Bestand eine neue Gastherme einbaut, zahlt das komplett selbst. Das ist einer der häufigsten Irrtümer, den wir am Telefon hören.
Die förderfähigen Kosten sind bei Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Das ist die Rechengrundlage, von der die Prozentsätze abgehen. Wenn Ihre Wärmepumpe 35.000 Euro kostet, werden trotzdem nur 30.000 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern gibt es gestaffelte Obergrenzen für jede weitere Wohneinheit.
2. Die Prozentsätze im Detail: Grundförderung, Boni, Deckel
Die 70 Prozent, die überall als Werbezahl kursieren, sind ein Maximum, das sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzt. Nicht jeder Haushalt erreicht die Summe. Hier der Aufbau:
Grundförderung: 30 Prozent
Die bekommt jeder, der eine förderfähige Heizung einbaut, unabhängig von Einkommen oder Anlagenalter. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf der Liste der förderfähigen Geräte beim BAFA steht. Die meisten gängigen Hersteller sind dort gelistet, wir prüfen das vor jeder Bestellung.
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent
Dieser Bonus ist an eine Bedingung geknüpft. Die bestehende, funktionsfähige Heizung muss entweder mindestens 20 Jahre alt sein, oder es muss sich um eine Öl-, Gas-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung handeln. Wer eine 15 Jahre alte Gasheizung tauscht, die noch läuft, bekommt den Bonus. Wer eine zehn Jahre alte Gasheizung tauscht, nicht. Der Bonus läuft nach aktuellem Stand stufenweise ab und sinkt nach 2028 weiter. Deshalb lohnt es sich, jetzt zu handeln und nicht erst in drei Jahren.
Einkommensbonus: 30 Prozent
Der Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten beiden Steuerjahre vor Antragstellung. Wer 2026 beantragt, muss Einkommensteuerbescheide für 2023 und 2024 vorlegen. Rentner und Angestellte liegen häufiger unter der Grenze, als sie selbst glauben, weil die 40.000 Euro das zu versteuernde Einkommen meinen, nicht das Brutto. Gemeinsam veranlagte Paare werden zusammen gerechnet.
Effizienzbonus: 5 Prozent
Nur für Wärmepumpen. Gilt, wenn das Kältemittel ein natürliches ist (zum Beispiel Propan, R290) oder wenn als Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser genutzt wird. Luft-Wasser-Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln bekommen den Bonus nicht. Bei der Hersteller-Auswahl achten wir darauf, weil der Bonus bis zu 1.500 Euro ausmacht.
Emissionsminderungszuschlag: 2.500 Euro
Ein Festbetrag für Biomasseheizungen, die bestimmte Staubemissionswerte unterschreiten. Relevant, wenn Sie sich für Pellet entscheiden, nicht für Wärmepumpen.
Deckel bei 70 Prozent
Alle Boni zusammen sind bei 70 Prozent gedeckelt. Wer Grundförderung, Klimabonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus stapelt, landet rechnerisch bei 85 Prozent. Ausgezahlt werden aber nur 70 Prozent. Das ist kein Rechenfehler, das ist die Förderobergrenze.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Siegen-Weidenau
Ein typisches Haus im Siegerland. Baujahr 1980, 160 Quadratmeter Wohnfläche, Ölheizung von 2004, Eigentümer sind Rentner mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 38.000 Euro.
Geplante Maßnahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel, komplette Installation inklusive Pufferspeicher, Anpassung eines Heizkörpers im Schlafzimmer, Demontage und Entsorgung der alten Ölheizung, Tankrückbau im Keller.
Gesamtkosten brutto: 38.500 Euro.
Förderfähige Kosten: gedeckelt auf 30.000 Euro.
Boni:
- Grundförderung: 30 Prozent, das sind 9.000 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent, das sind 6.000 Euro (Altanlage älter als 20 Jahre, Öl)
- Einkommensbonus: 30 Prozent, das sind 9.000 Euro (unter 40.000 Euro Haushaltseinkommen)
- Effizienzbonus: 5 Prozent, das sind 1.500 Euro (Propan-Kältemittel)
Summe rechnerisch: 85 Prozent, gedeckelt bei 70 Prozent. Ausgezahlt werden also 21.000 Euro.
Eigenanteil: 38.500 Euro minus 21.000 Euro Zuschuss gleich 17.500 Euro.
Wer zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit nutzt, kann diese 17.500 Euro zu zinsgünstigen Konditionen finanzieren. Bei Einkommen unter 90.000 Euro gibt es einen Zinsvorteil über die Standardkondition hinaus. Die Rate für 17.500 Euro über 15 Jahre liegt je nach Kondition bei rund 115 bis 140 Euro im Monat, was oft weniger ist als die alte Ölrechnung.
Wichtig: Diese Rechnung ist ein Beispiel, kein Versprechen. Die genauen Prozentsätze und Obergrenzen können sich ändern. Wir kalkulieren für jedes Haus individuell und legen das Rechenblatt offen.
3. Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein
Die Förderung ist an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden. Wer eine davon übersieht, bekommt im schlechtesten Fall gar keinen Zuschuss. Deshalb lohnt es sich, die Liste vor dem Erstgespräch zu kennen.
Selbstnutzung
Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer, also für Menschen, die das Haus selbst bewohnen. Wer das Haus vermietet, bekommt Grundförderung und Klimabonus, aber keinen Einkommensbonus. Wer das Haus im Jahr vor Antragstellung erst gekauft hat, muss nachweisen, dass er tatsächlich dort wohnt (Meldebescheinigung).
Fachunternehmererklärung (FUE)
Das ist das Herzstück des BAFA-Antrags. Ein qualifizierter Fachbetrieb bestätigt schriftlich, dass die geplante Anlage den technischen Anforderungen der Richtlinie entspricht. Die FUE muss dem Antrag beiliegen. Ohne FUE kein Antrag, ohne Antrag keine Förderung. Wir stellen die FUE für Sie aus, sobald das Angebot steht und die Anlagendetails feststehen.
JAZ-Mindestwerte bei Wärmepumpen
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe pro Kilowattstunde Strom liefert. Die Förderung verlangt Mindestwerte, die sich nach Bauart unterscheiden. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt der Mindestwert bei einer JAZ von 3,0 für Bestandsgebäude. Das ist kein Problem für moderne Anlagen, aber es muss rechnerisch nachgewiesen werden. Wir machen die Vorlauftemperatur-Berechnung und liefern den JAZ-Nachweis.
Altgerät-Bedingungen für den Klimabonus
Der Klimabonus setzt eine bestehende funktionsfähige Heizung voraus. Ein Gerät, das schon ausgebaut oder defekt ist, zählt nicht mehr. Das ist die Regel, die viele überrascht: Wer erst die alte Heizung rausreißen lässt und dann den Förderantrag stellt, verliert den Klimabonus. Deshalb muss der Antrag laufen, bevor die Demontage beginnt.
Hydraulischer Abgleich
Bei Wärmepumpen ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Förderung. Wir machen den Abgleich am Ende der Installation und dokumentieren ihn.
Keine gleichzeitige andere Förderung
Wer bereits eine Förderung desselben Programms für dieselbe Maßnahme bekommen hat, kann nicht nochmal beantragen. Das klingt trivial, wird aber bei Hybridanlagen relevant, wenn Teile der Anlage in verschiedenen Programmen landen.
Keine Vorab-Bestellung
Dies ist der wichtigste Punkt überhaupt, und der einzige, der echte Anträge regelmäßig zerstört. Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe registriert war. Wer die Wärmepumpe bestellt, bevor der Antrag eingereicht ist, hat die Förderung verloren. Keine Nachträge, keine Ausnahmen.
4. Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Hier wird es konkret. Der Antrag läuft seit 2024 vollständig digital über das BAFA-Portal beziehungsweise über das KfW-Portal für den Ergänzungskredit. Das sind die Schritte in der richtigen Reihenfolge:
Schritt 1: Vor-Ort-Termin und Planung
Wir kommen vorbei, schauen uns Haus, Heizung und Installationsort an. Wir klären, welche Anlage technisch passt und welche Boni realistisch sind. Aus diesem Termin entsteht ein konkretes Angebot mit Zahlen, Gerätetyp, Leistungsdaten und Förderkalkulation.
Schritt 2: Angebot annehmen, aber noch nicht beauftragen
Das ist der sensible Moment. Sie entscheiden sich für das Angebot, aber der Vertrag wird mit einer aufschiebenden Bedingung versehen: "Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Förderantrag bewilligt wird." So ist die Anforderung der BAFA erfüllt, und Sie sind nicht gebunden, falls die Förderung kleiner ausfällt als gedacht.
Schritt 3: Fachunternehmererklärung
Wir stellen die FUE aus. Sie enthält die technischen Daten der Anlage, die erwartete JAZ, den Gerätehersteller, die Leistungsdaten und die Bestätigung, dass die Anlage den BEG-EM-Anforderungen entspricht. Das Dokument bekommen Sie digital und brauchen es für den Antrag.
Schritt 4: Antrag im BAFA-Portal
Sie registrieren sich auf bafa.de, laden die FUE hoch, geben die Einkommensnachweise ein, beantragen den Klimabonus und den Einkommensbonus, bestätigen die Selbstnutzung. Der Antrag ist in rund 30 bis 60 Minuten ausgefüllt. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie durch das Formular. Wir können den Antrag aus rechtlichen Gründen nicht für Sie einreichen, aber wir sitzen neben Ihnen und sagen, was wo eingetragen gehört.
Schritt 5: Bewilligung abwarten
Das BAFA prüft den Antrag. Aktuell dauert das zwischen vier und zwölf Wochen. Planen Sie das ein. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung sofort und dann den Bewilligungsbescheid per Post oder E-Mail. Erst mit dem Bewilligungsbescheid ist die Förderzusage verbindlich.
Schritt 6: Auftragserteilung und Umsetzung
Nach der Bewilligung ist der Werkvertrag verbindlich. Wir beginnen mit der Planung, bestellen die Geräte, vereinbaren den Einbautermin. Die eigentliche Installation dauert je nach Anlage drei bis fünf Arbeitstage. Am letzten Tag gibt es eine kurze Einweisung.
Schritt 7: Verwendungsnachweis
Nach der Inbetriebnahme laden Sie im BAFA-Portal den Verwendungsnachweis hoch: Rechnung, Fotos der fertigen Anlage, Protokoll des hydraulischen Abgleichs, Inbetriebnahmeprotokoll. Wir stellen alle Dokumente zusammen und schicken sie Ihnen als PDF-Paket. Sie laden hoch, klicken auf Absenden, fertig.
Schritt 8: Auszahlung
Das BAFA prüft den Verwendungsnachweis. Die Auszahlung kommt meistens vier bis acht Wochen nach Einreichung auf Ihr Konto. Insgesamt rechnen Sie vom ersten Antrag bis zum Geldeingang mit sechs bis zehn Monaten.
Wichtige Fristen im Überblick
- Antrag muss vor Vertragsabschluss (beziehungsweise Vertrag unter aufschiebender Bedingung) laufen.
- Vom Bewilligungsbescheid bis zum Einbau haben Sie maximal 36 Monate Zeit.
- Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
5. Kombination mit KfW: der Ergänzungskredit
Der BAFA-Zuschuss deckt nicht die komplette Investition. Der Eigenanteil bleibt bei Wärmepumpen schnell bei 10.000 bis 20.000 Euro. Hier kommt der KfW-Ergänzungskredit ins Spiel.
Was der Kredit kann
Der Kredit der KfW (Produktnummer 358 für Haushalte unter 90.000 Euro Einkommen, 359 für darüber) finanziert genau den Eigenanteil nach BAFA-Zuschuss. Die maximale Kreditsumme liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Laufzeiten zwischen vier und 35 Jahren sind möglich, mit oder ohne Tilgungsfreijahre.
Der Zinsvorteil
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro bekommen einen zusätzlichen Zinsvorteil gegenüber dem Marktzins. 2026 liegt der effektive Zinssatz bei Nutzung des Zinsvorteils deutlich unter dem normalen Baufinanzierungszins. Das ist besonders attraktiv für Haushalte, die auch den Einkommensbonus der BAFA bekommen: beide Vergünstigungen laufen über dieselbe Einkommensgrenze.
Beantragung
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank oder eine andere finanzierende Bank. Die KfW tritt im Hintergrund als Refinanzierer auf. Das bedeutet, Sie gehen zu Ihrer Sparkasse oder Volksbank, legen den BAFA-Bewilligungsbescheid vor, und die Bank zieht den KfW-Kredit. Voraussetzung ist, dass der BAFA-Antrag bewilligt ist.
Zusammenspiel mit dem Zuschuss
Zuschuss und Kredit sind parallel möglich, sie schließen sich nicht aus. Die KfW prüft lediglich, dass der Kreditbetrag den Eigenanteil nach BAFA nicht überschreitet. Wenn Ihre Anlage 30.000 Euro kostet und der BAFA-Zuschuss 18.000 Euro beträgt, darf der KfW-Kredit maximal 12.000 Euro sein.
6. Häufige Fehler, die teuer werden
In unserer täglichen Arbeit im Siegerland sehen wir immer wieder dieselben Fehler. Jeder einzelne kostet Tausende Euro. Die Liste in der Reihenfolge der Häufigkeit:
Fehler 1: Bestellt, bevor der Antrag lief
Der häufigste Fehler. Jemand hat sich für eine Wärmepumpe entschieden, der Handwerker bestellt das Gerät, die alte Heizung wird ausgebaut, alles gut. Erst danach fällt auf, dass der Antrag nicht gestellt war. Die Förderung ist verloren, unwiederbringlich.
Fehler 2: Klimabonus verpasst, weil die alte Heizung schon raus war
Der Klimabonus von 20 Prozent verlangt eine bestehende funktionsfähige Heizung zum Zeitpunkt des Antrags. Wer die alte Ölheizung im Herbst demontieren lässt und im Frühjahr den Antrag stellt, bekommt nur 30 Prozent Grundförderung, nicht 50. Macht bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten 6.000 Euro Unterschied.
Fehler 3: Einkommensgrenze nicht geprüft
Viele denken, 40.000 Euro Haushaltseinkommen sei nicht erreichbar, weil sie ihr Bruttogehalt im Kopf haben. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträgen. Rentnerhaushalte und kleinere Angestelltenhaushalte liegen oft deutlich unter der Grenze. Ohne Blick in den Steuerbescheid wird der Bonus verschenkt.
Fehler 4: Falsches Kältemittel, Effizienzbonus verloren
5 Prozent Bonus gibt es für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan. Wer auf einen Hersteller mit synthetischem Kältemittel setzt, verliert den Bonus. Bei 30.000 Euro Kosten sind das 1.500 Euro. Wir empfehlen deshalb fast immer Propan-Modelle, wenn technisch machbar.
Fehler 5: FUE zu spät oder unvollständig
Die Fachunternehmererklärung muss vollständig sein, sonst wird der Antrag abgelehnt oder geht zur Nachbesserung zurück. Das kostet mehrere Wochen. Wir stellen die FUE komplett aus, inklusive aller technischen Daten.
Fehler 6: Verwendungsnachweis-Frist verpasst
Nach Bewilligung haben Sie 36 Monate Zeit für den Einbau, und sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums für den Verwendungsnachweis. Wer das vergisst, bekommt das Geld nicht ausgezahlt, obwohl es bewilligt war.
Fehler 7: Auf die falsche Liste gesetzt
Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Geräte stehen. Nicht jedes gute Gerät steht dort. Wenn Ihr Wunschmodell fehlt, klären wir das vor der Bestellung, oft gibt es ein vergleichbares Modell desselben Herstellers, das gelistet ist.
Fehler 8: Einkommensnachweis wird nicht anerkannt
Das BAFA akzeptiert nur bestimmte Formen von Einkommensnachweisen (Steuerbescheide, in Ausnahmen Rentenbescheide mit Bestätigung). Lohnabrechnungen reichen nicht. Vorher sortieren spart Wochen.
7. Wie wir als Handwerksbetrieb Sie durch den Antrag begleiten
Wir von Hassler Heizung aus Siegen-Geisweid sind seit 1991 im Geschäft und haben in den letzten Jahren hunderte Förderanträge im Siegerland mitbegleitet. Was das in der Praxis heißt:
Wir rechnen Ihre Förderung vor der Entscheidung aus. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sehen Sie schriftlich, welche Boni für Ihren Haushalt realistisch sind, welcher Eigenanteil übrigbleibt, und was die KfW-Finanzierung monatlich kostet. Keine Wunschzahlen, sondern belastbare Kalkulation.
Wir stellen die Fachunternehmererklärung aus. Das ist kein Standard, sondern erfordert ein bisschen Papierkram. Wir machen es als Teil des Angebots, ohne Extra-Rechnung.
Wir sitzen beim Antrag neben Ihnen. Aus rechtlichen Gründen muss der Antrag vom Eigentümer selbst eingereicht werden. Wir können am Küchentisch sitzen und Ihnen sagen, was in welches Feld gehört. Wer das lieber alleine macht, bekommt von uns eine schriftliche Anleitung mit den genauen Angaben.
Wir bauen erst, wenn die Bewilligung da ist. Der Werkvertrag steht unter aufschiebender Bedingung. So verlieren Sie keinen Cent Förderung, auch nicht bei Bearbeitungsrückstau beim BAFA.
Wir machen den Verwendungsnachweis komplett. Am Ende der Installation bekommen Sie ein PDF-Paket mit allen Unterlagen, fertig zum Hochladen. Sie klicken einmal, wir haben vorbereitet.
Was wir nicht können: wir sind keine Energieberater nach BAFA-Liste. Für die Sanierungsförderung größerer Umbaumaßnahmen oder für den Energieausweis brauchen Sie einen zertifizierten Energieberater. Wenn Ihre Maßnahme in diese Richtung geht, vermitteln wir an Partner aus dem Netzwerk, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.
8. Häufige Fragen zur Heizungsförderung in Siegen
Muss ich den Antrag wirklich selbst stellen, oder macht das der Handwerker?
Der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person muss den Antrag einreichen. Der Handwerker kann den Antrag rechtlich nicht für Sie absenden, aber er kann alle Daten vorbereiten und Sie durch das Formular führen. Wir machen das am Küchentisch oder per Videoberatung, je nachdem, was Ihnen lieber ist.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim BAFA gerade?
Stand Frühjahr 2026 sind es vier bis zwölf Wochen von Einreichung bis Bewilligungsbescheid. Die Zahl schwankt mit der Antragslage. Nach der Sommerpause und zum Jahresende dauert es meistens länger.
Was passiert, wenn sich die Förderrichtlinie während meines Antrags ändert?
Maßgeblich ist die Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn Sie im Juni 2026 den Antrag stellen und im Juli 2026 eine neue Richtlinie in Kraft tritt, gilt für Sie die Juni-Version. Das gibt Planungssicherheit.
Kann ich den Antrag auch stellen, wenn die Heizung gerade defekt ist?
Hier wird es knifflig. Für den Klimabonus muss die alte Heizung zum Antragszeitpunkt noch funktionsfähig sein. Ist sie defekt, verlieren Sie den Bonus. Wenn die Heizung im Januar mitten im Siegerländer Winter ausfällt, empfehlen wir eine Übergangslösung (mobile Heizgeräte oder Reparatur) und parallel den Antrag. Oft lässt sich der Klimabonus so retten. Im Notfall kommen wir innerhalb einer Stunde zur ersten Begutachtung.
Werden auch Gasheizungen gefördert, wenn sie besonders effizient sind?
Nein. Seit 2024 werden reine Gas- oder Ölheizungen nicht mehr gefördert, unabhängig von der Effizienzklasse. Hybridanlagen (Wärmepumpe plus Gas) können anteilig gefördert werden, aber nur die Wärmepumpen-Komponente.
Muss ich den Einkommensbonus beantragen oder kommt der automatisch?
Sie müssen ihn aktiv beantragen und Steuerbescheide der letzten beiden Jahre beilegen. Das macht das BAFA nicht von sich aus.
Was passiert, wenn ich das Haus nach dem Einbau verkaufe?
Die Förderung ist an eine Selbstnutzungsbindung geknüpft. Wenn Sie das Haus innerhalb bestimmter Fristen nach der Förderung verkaufen, kann eine anteilige Rückzahlung gefordert werden. Die genauen Fristen stehen im Bewilligungsbescheid. Für Rentnerhaushalte, die im Haus wohnen bleiben wollen, ist das kein Thema.
Gilt die Förderung auch für Zweitwohnsitze oder Ferienhäuser?
Der Einkommensbonus gilt nur für selbstgenutzte Hauptwohnsitze. Grundförderung und Klimabonus können auch bei Zweitwohnsitzen greifen, wenn die Anlage dort eingebaut wird. Die Details hängen am Einzelfall, wir klären das vor dem Antrag.
Was kostet die Förderberatung bei Ihnen?
Nichts extra. Die Kalkulation der Förderung, die Fachunternehmererklärung und die Antragsbegleitung sind Teil des Angebots, wenn Sie bei uns bauen lassen. Wer nur eine Beratung möchte ohne Auftrag, bekommt das erste Gespräch kostenlos, danach nach Aufwand.
Wie kommen Sie bis nach Freudenberg oder Hilchenbach zur Vor-Ort-Beratung?
Wir fahren Einsätze von Burbach bis Hilchenbach, von Kreuztal bis Wilnsdorf. Die Werkstatt ist in Siegen-Geisweid, die Anfahrt ist bei einer konkreten Anfrage kostenlos.
Externe Quellen, die Sie selbst prüfen sollten
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: bafa.de, Bereich "Bundesförderung für effiziente Gebäude"
- Kreditanstalt für Wiederaufbau: kfw.de, Produkte 358 und 359
- Gebäudeenergiegesetz: geg-online, Volltext des Gesetzes
- Verbraucherzentrale NRW: verbraucherzentrale.nrw, Sammlung aktueller Förderübersichten
Stand der Informationen
Stand April 2026, Bezug nimmt dieser Ratgeber auf die BEG-EM-Richtlinie in der Fassung von 2024 mit den bis dahin erfolgten Anpassungen. Die Fördersätze, Einkommensgrenzen und Bonusregeln können sich ändern. Vor jedem konkreten Antrag empfehlen wir eine Prüfung der aktuellen Beträge auf bafa.de. Wir als Betrieb halten unsere Kalkulation quartalsweise nach und weisen im Angebot explizit darauf hin, wenn sich Förderbeträge seit dem letzten Update geändert haben.
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben im Siegerland planen, rufen Sie uns an. Das Erstgespräch ist kostenlos, und Sie wissen nach einer halben Stunde, mit welcher Größenordnung an Förderung und Eigenanteil Sie bei Ihrem Haus rechnen können.